Die Kostenübernahme hängt bei den privaten Versicherungen vom jeweiligen Vertrag ab. Es empfiehlt sich vor Aufnahme einer Psychotherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten bei der Krankenkasse anzurufen und sich nach den Konditionen und dem weiteren Vorgehen zu erkundigen. Hierbei ist es sowohl üblich, dass der Therapeut einen ausführlichen Bericht an den medizinischen Dienst der Krankenkasse schreibt, als auch, dass der Therapeut lediglich wenige Fragen der Krankenkasse für die Planung der Therapie beantworten muss. Die Krankenkasse sendet Ihnen hierzu die benötigten Unterlagen auf Anfrage zu, welche Sie dann mit in die Sitzung bringen können.
Die ersten 5 probatorischen Sitzungen werden in der Regel von allen Kassen übernommen da es hier um das Kennenlernen des Therapeuten und die „Passung“ für die angestrebte Therapie geht. Abgerechnet werden die Sitzungen individuell nach dem 2,3 - 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/P).
Auch die Beihilfestellen übernehmen die probatorischen Sitzungen ohne Anstragsverfahren, seit 2024 wird die Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen ebenfalls ohne
Anzeige- oder Gutachterpflicht übernommen. Sollten wir uns im Laufe der Behandlung für die Umwandlung in eine Langzeittherapie entscheiden müssen Sie sich mit dem/der SachbearbeiterIn in
Verbindung setzten um Ihnen die benötigten Unterlagen zukommen zu lassen.